Coullery, PascalPascalCoullery2024-11-192024-11-192019-031422-063610.24451/arbor.9218https://doi.org/10.24451/arbor.9218https://arbor.bfh.ch/handle/arbor/40425«600 Franken sind genug», «Regierung setzt bei Sozialhilfe Rotstift an» oder «Sozialhilfe-Kürzungen [...]: Das blüht den Betroffenen»: Drei Schlagzeilen, die für die politische Debatte stehen, die nun bereits seit einigen Jahren zur Höhe der Sozialhilfeleistungen geführt wird. Die Schlagzeilen vermitteln den Eindruck, dass grundsätzlich alles möglich ist und der kantonale Gesetzgeber völlig freie Hand hat, die Höhe der Sozialhilfe festzulegen. Doch ist es wirklich so? Die SK0S hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das Leistungskürzungen in der Sozialhilfe in einen verfassungsrechtlichen Zusammenhang stellt.deLeistungskürzungen sind rechtliche Schranken gesetzt-article