Abklärungen bei bestehender Beistandschaft
Date Issued
2024-09-05
Author(s)
Type
Conference Paper
Language
German
Abstract
Beistandspersonen kennen die Situation der Verbeiständeten und können bestehende oder neue Gefährdungslagen einschätzen. Diese Einschätzung und die Meldung von allfälligem Bedarf einer Änderung der Massnahme gehört denn auch zu den Aufga-ben der Beiständinnen und Beistände.
Sind Beistandspersonen daher geeignet, um mit Abklärungen beauftragt zu werden? Ein solcher Auftrag offenbart einen Rollenkonflikt: Die vertieften Kenntnisse der Man-datstragenden hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen gehen mit einem Vertrauensverhältnis einher, welches ein wichtiges Element einer gelingenden Zusammenarbeit bildet. Durch eine abklärende, beurteilende und rapportierende Funktion der Beistandsperson kann diese Kooperation belastet werden. Dieses Span-nungsverhältnis stellt eine der Rolle der Beistandsperson immanente professionelle Herausforderung dar. Zugleich bedarf es einer Klärung sowohl seitens der auftragge-benden Behörde wie auch seitens der (allenfalls) ausführenden Beistandsperson, in welchen Konstellationen die Einschätzung und Abklärung einer Gefährdung als bei-standschaftlichen Auftrag erteilt oder aber an eine andere Person übertragen werden soll.
Wenn eine Beistandsperson – allenfalls mit entsprechendem behördlichem Auftrag – eine Gefährdungseinschätzung vornimmt, sind verschiedene methodische Aspekte zu beachten. Diese betreffen die Vornahme der Abklärung bzw. der Einschätzung wie auch deren Dokumentation und die Kommunikation gegenüber der KESB mittels Be-richts, Antrags oder Meldung.
Die Möglichkeiten des Vorgehens sowie der Rollen- und Aufgabenzuweisung zwi-schen KESB, Beistandsperson und weiteren Fachpersonen lassen sich auf einem Kontinuum zwischen einer integrierten, mandatsinternen Bearbeitung und einer sepa-rierten Abklärung durch externe Dritte verorten. Die Situierung möglicher Konstellati-onen in diesem Spektrum und der professionelle Umgang mit den sich jeweils stellen-den Herausforderungen werden in diesem Workshop diskutiert.
Sind Beistandspersonen daher geeignet, um mit Abklärungen beauftragt zu werden? Ein solcher Auftrag offenbart einen Rollenkonflikt: Die vertieften Kenntnisse der Man-datstragenden hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen gehen mit einem Vertrauensverhältnis einher, welches ein wichtiges Element einer gelingenden Zusammenarbeit bildet. Durch eine abklärende, beurteilende und rapportierende Funktion der Beistandsperson kann diese Kooperation belastet werden. Dieses Span-nungsverhältnis stellt eine der Rolle der Beistandsperson immanente professionelle Herausforderung dar. Zugleich bedarf es einer Klärung sowohl seitens der auftragge-benden Behörde wie auch seitens der (allenfalls) ausführenden Beistandsperson, in welchen Konstellationen die Einschätzung und Abklärung einer Gefährdung als bei-standschaftlichen Auftrag erteilt oder aber an eine andere Person übertragen werden soll.
Wenn eine Beistandsperson – allenfalls mit entsprechendem behördlichem Auftrag – eine Gefährdungseinschätzung vornimmt, sind verschiedene methodische Aspekte zu beachten. Diese betreffen die Vornahme der Abklärung bzw. der Einschätzung wie auch deren Dokumentation und die Kommunikation gegenüber der KESB mittels Be-richts, Antrags oder Meldung.
Die Möglichkeiten des Vorgehens sowie der Rollen- und Aufgabenzuweisung zwi-schen KESB, Beistandsperson und weiteren Fachpersonen lassen sich auf einem Kontinuum zwischen einer integrierten, mandatsinternen Bearbeitung und einer sepa-rierten Abklärung durch externe Dritte verorten. Die Situierung möglicher Konstellati-onen in diesem Spektrum und der professionelle Umgang mit den sich jeweils stellen-den Herausforderungen werden in diesem Workshop diskutiert.
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Organization
Citation
KOKES Fachtagung: Workshop 7
Submitter
Domenig, Claudio
Citation apa
Domenig, C. (2024). Abklärungen bei bestehender Beistandschaft. https://doi.org/10.24451/dspace/11324
Note
Workshop im Rahmen der KOKES Fachtagung vom 4./5. September 2024 in Freiburg, „Die Abklärung als Basis für gute Entscheide und erfolgreiche Mandatsführung“
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