Browsing by Author "Bolliger, Christian"
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Publication Auflagen zur Leistungsgewährung im Rahmen der Schadenminderungspflicht der Invalidenversicherung(Bundesamt für Sozialversicherungen, 2020-12-17) ;Bolliger, Christian ;Champion, Cyrielle ;Gerber, Michèle; ; ; ;Luchsinger, LarissaSteiner, CarmenDas schweizerische Sozialversicherungsrecht verpflichtet die versicherte Person, alles ihr Zumutbare zu unternehmen, um die Dauer und das Ausmass einer Arbeitsunfähigkeit zu verringern, um den Eintritt einer Invalidität zu verhindern (Art. 21 Abs. 4 ATSG; Art 7 Abs. 1 IVG). Dieser Grundsatz der Schadenminderungspflicht konkretisiert sich unter anderem darin, dass die IV-Stelle im Zusammenhang mit einer Leistung (z.B. Rente, Eingliederungsmassnahme) der versicherten Person Auflagen machen kann. Damit fordert sie die versicherte Person zu einer bestimmten Verhaltensweise auf, welche nach Beurteilung der IV-Stelle geeignet ist, den versicherungsrechtlichen Schaden zu mindern (z.B. eine medizinische Behandlung). Das auferlegte Verhalten muss verhältnismässig und zumutbar sein. Die Auflagen zur Schadenminderung erfolgen in Form einer schriftlichen Aufforderung, in welcher der Inhalt der Auflage beschrieben ist, eine angemessene Frist gesetzt und auf die Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung hingewiesen wird (Mahn- und Bedenkzeitverfahren). Hält sich eine versicherte Person nicht an die Auflage, kann die IV-Stelle als Sanktion die Leistung kürzen oder einstellen.33 43 - Some of the metrics are blocked by yourconsent settings
Publication Eingliederung vor Rente Evaluation der Früherfassung, der Frühintervention und der Integrationsmassnahmen in der IV(BBL, Vertrieb Publikationen, 2012-11-30) ;Bolliger, Christian; ;Salzgeber, Renate; 24 52 - Some of the metrics are blocked by yourconsent settings
Publication Die Praxis der IV-Stellen zur Schadenminderungspflicht(Bundesamt für Sozialversicherungen, 2020-06) ;Bolliger, Christian; ;Champion, CyrielleDie Invalidenversicherung macht ihren Versicherten eher selten Auflagen zur Schadenminderung. Der Vergleich zwischen dem Eingliederungs- und dem Rentenbereich zeigt: So unterschiedlich jeweils der Zweck von Auflagen ist, so verschieden sind auch deren Handhabung und Wirkungen.11 30